Die Vermögensteuer-Pläne der SPD

Liest man die zustimmenden Zeitungskommentare zu den Vermögensteuer-Plänen der SPD, fällt auf, dass viel über Ungleichheit, Gerechtigkeit und Erbschaftsteuer geredet wird, die Folgen einer solchen Steuer aber nicht diskutiert werden. So z.B. der Beitrag Malte Lehmings im Tagesspiegel. Dabei ist das ja nun ein wichtiger Punkt. Menschen geben duldsam oder auch mehr oder weniger zähneknirschend einen recht großen Teil ihres Einkommens ab, werden aber ziemlich fuchtig, wenn man ihnen dazu noch an den Bestand ihres Vermögens will. Das gilt natürlich insbesondere in einer Zeit, in der Geldvermögen gar nicht erst verzinst wird und der Grenzsteuersatz für dennoch erzielte Einkünfte bereits ab EUR 265.327 bei rund 47,5 % liegt. Teilverzicht auf Vermögensmehrung ist psychologisch etwas völlig anderes als Hinnahme von Vermögensminderung. Ähnliches weiß man auch aus der Kriminologie – Menschen, die niemals kriminell würden, nur um mehr zu bekommen, begehen plötzlich Morde oder andere schwere Straftaten, um das, was sie haben, nicht zu verlieren.

Zudem gibt es nicht wenige Unternehmer, deren Vermögen letztlich fast vollständig in ihrem Unternehmen gebunden ist und die für die Vermögensteuer Kredite aufnehmen müssten.

Viele Vermögende werden auf die Vermögensteuer reagieren, und wenn die einzige Alternative ist, ins Ausland umzuziehen, werden viele genau das tun. Dann fließen mit ihnen letztlich sehr viele Milliarden aus Deutschland ab und die Ertragsteuer-Einnahmen gehen zurück, während man aus der Vermögensteuer nicht 10 Mrd. pro Jahr, sondern 7, dann 6, dann 5 einnimmt. Eine Bundesfluchtsteuer wird es ja kaum geben können (von der bereits bestehenden Aufdeckung und Versteuerung bestimmter stiller Reserven abgesehen). Die Vermögensteuer ist nichts weiter als eine populistische Pose.

Wenn Herr Lehming der Ansicht ist, dass dennoch ein positiver Nettoeffekt verbleibt, dann sollte er mal seine Planrechnungen offenlegen, oder zumindest seine Überlegungen in dieser Frage.

Aber dazu müsste man ja über Folgen nachdenken. Das ist unter Journalisten nicht unbedingt in Mode. Meinungsgelaber ist da schon wesentlich beliebter.

 

Der neue Berliner Mietendeckel

Die Berliner Morgenpost berichtet über die noch vertraulichen Pläne von Senatorin Lompscher zu den geplanten Mietobergrenzen für bis 2013 errichtete Wohnungen. Z.B. soll dann für Altbauten (bis 1918) mit Sammelheizung und Bad eine generelle Obergrenze von EUR 6,03 (nettokalt) pro qm gelten, ein allgemein sehr niedriger, in guten Lagen absurd niedriger Wert. Kleine Zuschläge für bestimmte Modernisierungen sind möglich, Zuschläge für Lage jedoch eben nicht. Anwendbar sein soll das nicht nur für Neuvermietungen, sondern auch für bestehende Mietverhältnisse. Mieter, die aktuell mehr zahlen, können über das zuständige Bezirksamt eine Absenkung beantragen.

In Fragen der Wohnraumversorgung bin ich kein Marktradikaler und sehe auch nicht unbedingt ein, dass mit der Massenzuwanderung letztlich Vermögen von den Taschen von Mietern in diejenigen der Vermieter umgelenkt wird, aber diese Pläne, falls sie denn zutreffend wiedergegeben sind, werden weder wirtschaftlich funktionieren noch verfassungsrechtlich Bestand haben. Das jüngste Urteil des BVerfG zur Mietpreisbremse, das diese grundsätzlich für zulässig erklärte, deckt diesen weitreichenden und für viele Vermieter existenzbedrohenden Eingriff in ihr Eigentumsrecht und bestehende Vertragsverhältnisse nicht ab. Dazu ist die Regelung im Hinblick auf die fehlende Differenzierung nach Lage und sonstigen üblicherweise mietpreisbestimmenden Faktoren willkürlich und verstößt schon von daher gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot.

Es wird letztlich vieles schlechter werden:

  • Auch, wenn Neubauten davon nicht unmittelbar betroffen sind, werden Investoren dadurch nachhaltig abgeschreckt. Jeder Neubau ist irgendwann Altbestand. Wer wird bauen, wenn er damit rechnen muss, in einigen Jahren selbst Gegenstand solcher Regelungen zu werden. Die Welt ist groß und für Kapital gibt es immer Alternativen.
  • Zehn- oder Hunderttausende Berliner Mieter werden eine Absenkung ihrer Miete beantragen und bekommen und wenigstens vorübergehend weniger zahlen. Etliche Vermieter geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Dann wird es vielleicht zwei oder drei Jahre dauern, bis die Regelung vom BVerfG kassiert wird (vielleicht auch schon vorher vom Berliner Kammergericht, das kann ich nicht einschätzen). Alles andere wäre für mich sehr schwer vorzustellen. Die Folge wird eine Unwirksamkeit der Mietsenkungen sein und die Vermieter können die entgangene Miete nachfordern. Viele Mieter werden keine entsprechenden Rücklagen gebildet haben und auch bei anderen wird die Beitreibung der Forderungen nur sehr mühsam zu bewerkstelligen sein. Chaos und Streit, Probleme und Insolvenzen werden die Folge sein.
  • Etliche leerstehende Wohnungen werden bis zu einer Entscheidung des BVerfG nicht neu vermietet werden.
  • Wohnungen werden zunehmend unter der Hand und gegen Schmiergeld vergeben werden. Das gilt insbesondere für attraktive Lagen, für die es ja keinen Bonus gibt. Man wird sich Konstrukte ausdenken, um die Vorschriften wirtschaftlich zu umgehen.
  • Vermieter werden sparen, wo sie nur können. Der Wohnungsbestand wird insoweit, als eine Umlage von Maßnahmen über die Betriebskosten nicht möglich ist, heruntergewirtschaftet.
  • Wohnraum wird fehlallokiert, Leute werden unangemessen große Wohnungen behalten. Familien werden noch größere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche bekommen.

Ebenso geplant ist eine Beschränkung der Eigenbedarfskündigung. Hierzu schreibt der Tagesspiegel:

Eine solche „Eigenbedarfskündigung“ soll nur noch mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes möglich sein. Deren Mitarbeiter dürfen dann entscheiden, ob in dem konkreten Fall „das berechtigte Interesse der Vermieter das öffentliche Interesse an der Erhaltung angemessenen Wohnraums überwiegt“. Bisher wurden solche Streitfälle oft vor Gericht geklärt.

Der dazu einschlägige § 574 BGB regelt Folgendes:

§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

Von „öffentlichem Interesse“ ist dort nicht die Rede, sondern nur vom konkreten Interesse des betroffenen Mieters. Mir ist nicht bekannt, dass das Land Berlin in dieser Frage Recht setzen kann, aber vielleicht ist das hier auch nur eine etwas schlampige Formulierung und gemeint ist nichts anderes als der bisherige Maßstab. Ernsthafter frage ich mich allerdings, ob es rechtlich möglich ist, die Zuständigkeit für Entscheidungen in dieser Frage auf die Bezirksämter zu übertragen.

 

Ich habe Mühe, mir vorzustellen, dass diese Pläne tatsächlich auch mit Rückwirkung auf bestehende Mietverhältnisse verwirklicht werden. Aber auch wenn das nicht geschieht – der Schaden, was das Investorenvertrauen angeht, ist jetzt schon getan. Das aber interessiert Frau Lompscher nicht, der es nur um Wahlkampfpunkte für die Linke zu gehen scheint. Müller wird jetzt die undankbare Aufgabe zugeschoben, ihre Pläne auf ein verfassungsrechtlich vertretbares Maß zurechtzustutzen. Sie aber kann sich als Heldin des kleinen Mannes inszenieren.